Radfahrer können ihr Gefährt auf zwei Arten schützen: Über die Hausratversicherung oder mit einer speziellen Fahrrad-Versicherung. Kommt das Rad abhanden, leistet der Versicherer üblicherweise zum Neuwert und höchstens bis zur Versicherungssumme. Über die Hausratversicherung ist das Rad als Teil des Hausrats gegen Diebstahl aus der Wohnung oder dem Keller abgesichert. Gegen den Diebstahl an anderen, öffentlichen Orten allerdings müssen Räder über eine Zusatzklausel im Vertrag geschützt werden. Das kostet einige Euro extra. Der Betrag bemisst sich nach dem Wert des zu versichernden Rads und am regionalen Diebstahlrisiko. Der Verlust von Zubehör wie Beleuchtung, Fahrradcomputer und Gepäck ist nicht bei jedem Angebot inklusive. Per Nachtzeitklausel kann außerdem der Diebstahl zwischen 22 und 6 Uhr ausgeschlossen werden.
Radbesitzer, die nicht hausratversichert sind, sehr wertvolle Räder besitzen oder umfangreichere Leistungen möchten, fahren mit speziellen Fahrradversicherungen besser. Die Räder sind dann nicht nur gegen Diebstahl, sondern auch bei Unfällen oder Vandalismus abgesichert. Der Versicherungsschutz kann zudem um einen Schutzbrief erweitert werden. Dieser schließt u.a. Reparaturdienste oder Übernachtungen ein.
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Versichert ist das im Versicherungsschein bezeichnete Fahrrad mit oder ohne Hilfsmotor (elektrounterstütztes Fahrrad bzw. Pedelec). Dazu gehören alle fest mit dem Fahrradverbundenen und zur Funktion des Fahrrades gehörenden Teile wie Sattel, Lenker, Lampen, Gepäckträger etc. Nicht versichert sind Fahrräder, die führerschein- oder versicherungspflichtig sind.
Versicherungsschutz besteht für:
Diebstahl, Teilediebstahl (auch Akku)
Einbruchdiebstahl, Raub
Diebstahl aus gesichertem Fahrradträger
Vandalismus
Beschädigung durch Unfall
Brand
Fallschäden
Sturzschäden
Schäden durch grobe Fahrlässigkeit
Materialfehler nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung
Schäden durch Verschleiß auch an Reifen und Bremsen
Feuchtigkeitsschäden an Akku, Motorund Steuerungsgeräten
Elektronikschäden (Kurzschluss, Induktion,Überspannung) an Akku, Motor und amSteuerungsgerät.
Schutzbrief
Die Höchstversicherungssumme beträgt 15.000,- EURO. Räder, die diesen Wert übersteigen, können nicht, auch nicht zum Teil, versichert werden.
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