Axel Mellin
Unabh. Finanz- & Versicherungsmakler
Bauherrenfachberater HvH
Baufinanzierungen seit 1998
Theodor-Storm-Straße 14
59872 Meschede
Telefon 0291-9086437
Mobil 0171-6901067
Die Inflation hat sich in den vergangenen Monaten zwar wieder in Richtung ihrer Zielvorgabe von 2 Prozent entwickelt, sie bleibt aber generell ein Gegner jeder Sparanlage. Denn die Inflation nagt unaufhörlich am Geldwert. Konkret: Bei einer Inflation von 2 Prozent haben 100 Euro nach einem Jahr nur noch die Kaufkraft von 98 Euro, weil sich Waren und Dienstleistungen des täglichen Lebens durchschnittlich um eben jene 2 Prozent verteuert haben. Es sind zwar nominell noch immer 100 Euro vorhanden, die reale Kaufkraft ist aber auf 98 Euro (-2%) gesunken.
Das mag für ein Jahr gerechnet nicht dramatisch klingen, ist bei der langfristigen Altersvorsorge aber entscheidend. Insbesondere, weil dieser Effekt oft unbemerkt bleibt und erst zu Rentenbeginn festgestellt wird, dass mit dem nominellen Vermögen keine großen Sprünge möglich sind.
Um das zu verhindern, empfiehlt sich eine Beitragsdynamik zu vereinbaren. Sie sorgt dafür, dass die Sparbeiträge für ein Renten- oder Vorsorgeprodukt jährlich automatisch angepasst werden (z.B. +5%). Das spiegelt nicht nur den tendenziell steigenden Lebensstandard realistischer wider, sondern fängt gleichzeitig die genannten Effekte durch die Inflation auf. Die Folge: Der Vorsorgesparer sichert seine reale Kaufkraft und erhöht seine Ablaufleistung zu Rentenbeginn.
Neben der Beitragsdynamik sollte ein Altersvorsorgeprodukt auch die Chancen der Kapitalmärkte ergreifen. Fondsgebundene Lösungen liefern diese Ertragschancen, die die Inflation übertreffen und somit einen realen Vermögensaufbau ermöglichen. Zugleich reduziert die lange Laufzeit einer Altersvorsorge viele Marktrisiken, da die normalen Schwankungen an den Börsen immer ausgeglichen werden. Fondsgebundene Rentenversicherungen können so in der Sparphase die notwendigen Erträge erzielen und in der Rentenphase eine lebenslange Rente auszahlen.
Die Anzahl der neu zugelassenen Elektro- oder Hybridfahrzeuge hat sich in den vergangenen fünf Jahren fast verzehnfacht. Waren es 2019 noch rund 60.000, stieg die Anzahl in 2023 auf über 520.000 Fahrzeuge in Deutschland.
Das erfordert eine breite Infrastruktur, damit die „Stromer“ flächendeckend mit Energie versorgt werden können. Allen voran durch Wallboxen, die zukünftig keine Exoten auf Grundstücken von Eigenheimbesitzern mehr sein werden, sondern immer häufiger auch Mieter von Mehrfamilienhäusern versorgen müssen. Doch was ist beim Versicherungsschutz von Wallboxen zu beachten?
Wer in einem Mietshaus wohnt und eine Wallbox installieren möchte, muss seinen Vermieter um Erlaubnis fragen. Handelt es sich nicht um ein denkmalgeschütztes Gebäude, besteht auch ein Anspruch darauf. Das ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert. Es ist jedoch zu klären, ob zusätzliche Stromleitungen verlegt werden müssen und wie die Abrechnung des Stromverbrauchs geregelt werden soll.
Auch Besitzer einer Eigentumswohnung haben ein Recht auf die Installation einer Wallbox, um ihr E-Auto laden zu können. Es bedarf hier der Zustimmung der Eigentümergemeinschaft, die auch über die Kosten einer Installation informiert werden sollte.
Ob Mieter oder Wohnungseigentümer – in beiden Fällen darf die Wallbox nur auf eigenen Parkplätzen oder Garagen installiert werden. Es können sich auch mehrere Mieter oder Eigentümer die Nutzung (und damit auch die Anschaffungskosten) einer Wallbox teilen. Die Abrechnung des individuellen Stromverbrauchs kann dann zum Beispiel über RFID-Karten erfolgen.
Es besteht zwar keine Pflicht, die Wallbox zu versichern. Da die Anschaffungskosten jedoch hoch sein können und das Gerät auch frei zugänglich ist, sollte ein Versicherungsschutz mit bedacht werden, um nach Schäden schnell wieder den notwendigen Strom „zapfen“ zu können. Hier sollten bestehende Verträge geprüft werden, inwiefern Wallboxen bereits integriert sind. Vor allem bei älteren Verträgen ist das meist noch nicht (ausreichend) der Fall. Hier lohnt sich ein Vertrags-Check:
Mit der richtigen Absicherung der Wallbox
Die (eigene) Pflegevorsorge ist für viele Menschen ein Tabuthema. Die mit dem Alter zwangsläufig steigende Wahrscheinlichkeit, selbst auf Pflege angewiesen zu sein, wird dabei oft verdrängt. Für jüngere Menschen scheint sie zudem noch zu weit weg, um sich damit aktiv auseinanderzusetzen.
Dennoch sprechen viele Gründe dafür, sich mit dem Thema zu befassen, da im Pflegefall hohe Kosten entstehen, die auch die Angehörigen im Zweifel mittragen müssen. Der sogenannte einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) steigt seit Jahren und lag Anfang 2024 im bundesweiten Durchschnitt bereits bei 2.576 Euro pro Monat für einen stationären Pflegeplatz in den ersten zwölf Monaten. Wer länger auf stationäre Pflege angewiesen ist, profitiert zwar von den Pflegezuschüssen, die es seit 2022 gibt. Doch selbst beim maximalen Zuschuss, der erst ab 36 Monaten Aufenthalt gewährt wird, verbleiben aktuell noch monatlich 1.750 Euro. Tendenz steigend.
Bundesdurchschnitt 2024 in Euro je nach Aufenthaltsdauer
Durch den sogenannten Elternunterhalt können auch die eigenen Kinder zur Finanzierung des Eigenanteils belangt werden. Das zwar erst dann, wenn das Kind mehr als 100.000 Euro im Jahr verdient. Dennoch will kein Elternteil seinen Kindern, neben der emotionalen Last auch noch eine finanzielle Bürde auferlegen. Sich mit den Möglichkeiten der privaten Pflegevorsorge frühzeitig auseinanderzusetzen, entlastet daher die gesamte Familie und lässt den Pflegebedürftigen die Freiheit, auch die eigenen Jahre der Pflege in Würde und Selbstbestimmung zu verbringen.
Die drei gängigsten Lösungen zur privaten Pflegevorsorge sind das Pflegetagegeld, die Pflegekosten- und die Pflegerentenversicherung. Zudem fördert der Staat den Abschluss einer Pflegezusatzversicherung mit einer Zulage von 60 Euro pro Jahr. Welches Modell sinnvoll ist, hängt von der individuellen Situation und Bedürfnissen ab und sollte in einer unabhängigen Beratung besprochen werden.
Jetzt mit einer privaten Pflegevorsorge Verantwortung übernehmen
Fast jeder fünfte Bundesbürger ist musikalisch unterwegs. Ob singend im Chor oder direkt mit einem Instrument im Orchester, einer Band oder just for fun in den eigenen vier Wänden. Nach Zahlen des Bundesmusikverbands musizieren über 14 Millionen Menschen in Deutschland in ihrer Freizeit. Am häufigsten wird dabei auf der Gitarre, dem Klavier oder dem Keyboard versucht, die richtigen Töne zu treffen.
Die Anschaffungskosten für ein Instrument variieren und sind durch die Inflation der vergangenen Jahre ohnehin stark gestiegen. Ein Instrument stellt daher heute in immer mehr Haushalten einen echten Wert dar. Zum materiellen Wert kommt die emotionale Bindung, die Musiker zu ihrem Instrument aufbauen. Wird es beschädigt oder geht gar verloren, muss schnell Ersatz her, damit zum Beispiel die nächste Probe stattfinden kann. Dafür sollte der Versicherungsumfang der Geräte geprüft werden.
Tritt ein Schaden an einem Instrument auf, kann als erstes der Leistungsumfang der Hausratsversicherung geprüft werden. Die meisten Tarife schließen Musikinstrumente mit ein. Allerdings oft mit begrenzten Deckungssummen, die gerade für Profigeräte nicht ausreichen, um eine Neuanschaffung zu finanzieren. Außerdem ist zu beachten, dass Instrumente in der Hausratversicherung nur innerhalb der eigenen vier Wände (des Hausrates) versichert sind. Kommt es zu einem Schaden auf dem Weg zur Musikstunde oder wird das Gerät unterwegs gestohlen, greift die Hausratversicherung meist nicht. Auch kann in den Bedingungen festgehalten sein, dass Instrumente nur versichert sind, wenn sie im Rahmen des Hobbys genutzt werden. Professionell Musizierende wären damit ausgeschlossen. Fazit: Die Hausratversicherung kann für Schäden an Instrumenten aufkommen. Hier sollten die Bedingungen und die Höhe der Versicherungssumme genau geprüft werden.
Gerade für Musiker, die mit ihren (hochwertigeren) Instrumenten öfter unterwegs sind, bietet eine spezielle Instrumentenversicherung stärkere Leistungen als die Hausratversicherung. Der häufig auftretende Transportschaden wäre darin mitversichert, ebenso der Diebstahl aus Kfz oder Proberäumen sowie Beschädigungen durch Dritte. Auch Zerstörung und Verlust sind in der Regel eingeschlossen, einige Tarife bieten zudem eine Allgefahren-Deckung. Dann ist grundsätzlich alles versichert, was nicht explizit ausgeschlossen ist. Je nach Tarif kann so auch die unsachgemäße Lagerung versichert sein. Zum Beispiel, wenn das Instrument in zu heißen oder feuchten Räumen stand und der Klangkörper dadurch beschädigt wurde.